Über 45 Jahre Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Neuss e.V.
Noch in den fünfziger Jahren war der Lebensweg von Menschen mit geistigen Behinderungen zumeist durch totale Institutionen bestimmt.
Als „Nicht-Bildungsfähige“ eingestuft, wurden sie meistens versteckt oder lebten hinter den hohen Mauern einer psychiatrischen Anstalt.
Der Gedanke, dass auch Menschen mit geistiger Behinderung ein Bedürfnis und ein Recht auf Normalität und Akzeptanz haben, war allenfalls bei einigen Wenigen vorhanden.
In einer Zeit, als der Wohlstand in der damaligen Bundesrepublik wuchs, wurde auf diese Weise eine ganze Gruppe der Bevölkerung von den Vorteilen eines besser werdenden Lebens ausgegrenzt.
Dabei gelten die Menschenrechte auch für Menschen mit geistiger Behinderung. Wie alle Bürger haben sie in unserer Gesellschaftsordnung Anspruch auf Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 des Grundgesetzes), auf den Persönlichkeitsschutz (Art. 2 GG), auf den Gleichheitsschutz (Art. 3 GG) und auf alle anderen Grundrechte.
Dies wollten im Jahre 1958 in Marburg Eltern geistig behinderter Kinder nicht mehr hinnehmen. Sie hatten erkannt, dass es notwendig war, die Belange der Menschen mit geistigen Behinderungen der Öffentlichkeit bewusst zu machen und Verbesserungen für ihre Kinder zu erreichen. Sie gründeten die erste Lebenshilfe-Vereinigung.
Auch in Grevenbroich setzte sich bei betroffenen Eltern der Gedanke durch, die Lebenssituation ihrer Kinder zu verbessern. Unter der Federführung des damaligen Sonderschulhauptlehrers Rudolf Obholzer wurde die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Neuss e.V. gegründet und bereits mit der Verabschiedung der Satzung am 1.12.1960 institutionalisiert.
Es folgten Jahre harter Arbeit, um die Ziele und den Zweck des Vereins in der Bevölkerung bekannt zu machen und um eine Finanzierung der Aufgaben sicher zu stellen.
Nach einigen Jahren der Ruhe und Konsolidierung wuchs der Verein in den neunziger
Jahren wieder rapide:
Zurzeit werden in den Wohnhäusern 235, in den Wohngemeinschaften 20 Bewohner und ca. 100 geistig behinderte Menschen durch die Frühförderung und die Ambulanten Hilfen von insgesamt rund 300 Mitarbeitern der Lebenshilfe Kreis Neuss e.V. betreut.
Dringend notwendig ist die Schaffung weiterer Wohnmöglichkeiten für unsere behinderten Mitmenschen, denn viele möchten sich ganz natürlich von ihrem Elternhaus lösen, finden aber keine beschützende Umgebung. So warten zur Zeit ca. 160 Menschen mit geistiger Behinderung auf einen Platz in den Wohneinrichtungen.
Notwendig ist der weitere Ausbau der Frühförderstelle, damit alle Eltern eines behinderten Kindes die notwendige und ihnen zustehende Hilfe und Beratung erfahren können.
Notwendig ist der Ausbau der Ambulanten Hilfen, damit die Familien, in denen ein Behinderter lebt, tragfähig bleiben.
Um diesen Aufgaben auch in Zukunft gerecht werden zu können, ist die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Rhein-Kreis Neuss e.V. auch auf Ihre Hilfe angewiesen!
Bitte helfen Sie uns zu helfen!
Werden Sie Mitglied der Lebenshilfe.
Ihre
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Rhein-Kreis Neuss e.V.
Lindenstr. 31
41515 Grevenbroich
Tel.: 02181-27020
Fax: 02181-2702199
Spendenkonto: Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.
Konto: 59 111 120
BLZ: 305 500 00
bei der Sparkasse Neuss