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Leben und Wohnen
Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss gemeinnützige GmbH

Geschäftsstelle
Lindenstr. 31
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Geschäftsführerin: Hannelore Böhnke-Bruns

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Geschichte
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Über 45 Jahre Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Neuss e.V.
Noch in den fünfziger Jahren war der Lebensweg von Menschen mit geistigen Behinderungen zumeist durch totale Institutionen bestimmt. Als „Nicht-Bildungsfähige“ eingestuft, wurden sie meistens versteckt oder lebten hinter den hohen Mauern einer psychiatrischen Anstalt.

Der Gedanke, dass auch Menschen mit geistiger Behinderung ein Bedürfnis und ein Recht auf Normalität und Akzeptanz haben, war allenfalls bei einigen Wenigen vorhanden.

In einer Zeit, als der Wohlstand in der damaligen Bundesrepublik wuchs, wurde auf diese Weise eine ganze Gruppe der Bevölkerung von den Vorteilen eines besser werdenden Lebens ausgegrenzt.

Dabei gelten die Menschenrechte auch für Menschen mit geistiger Behinderung. Wie alle Bürger haben sie in unserer Gesellschaftsordnung Anspruch auf Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 des Grundgesetzes), auf den Persönlichkeitsschutz (Art. 2 GG), auf den Gleichheitsschutz (Art. 3 GG) und auf alle anderen Grundrechte.

Dies wollten im Jahre 1958 in Marburg Eltern geistig behinderter Kinder nicht mehr hinnehmen. Sie hatten erkannt, dass es notwendig war, die Belange der Menschen mit geistigen Behinderungen der Öffentlichkeit bewusst zu machen und Verbesserungen für ihre Kinder zu erreichen. Sie gründeten die erste Lebenshilfe-Vereinigung.

Auch in Grevenbroich setzte sich bei betroffenen Eltern der Gedanke durch, die Lebenssituation ihrer Kinder zu verbessern. Unter der Federführung des damaligen Sonderschulhauptlehrers Rudolf Obholzer wurde die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Neuss e.V. gegründet und bereits mit der Verabschiedung der Satzung am 1.12.1960 institutionalisiert.

Es folgten Jahre harter Arbeit, um die Ziele und den Zweck des Vereins in der Bevölkerung bekannt zu machen und um eine Finanzierung der Aufgaben sicher zu stellen.

  • 1962 wurde eine heilpädagogische Beratung, die heutige Frühförderung, gegründet;
  • 1966 wurde die erste Werkstatt für Behinderte in Otzenrath eingerichtet;
  • 1972 folgte ein Sozialdienst, aus dem die heutigen Ambulanten Hilfen hervorgingen;
  • 1974 Eröffnung eines Sonderkindergartens, die heutige Integrative Kindertagesstätte „Blumenwiese“;
  • 1974 Eröffnung des Wohnhauses Gustorf;
  • 1981 Eröffnung des Wohnhauses Hochneukirch.

Nach einigen Jahren der Ruhe und Konsolidierung wuchs der Verein in den neunziger
Jahren wieder rapide:

  • 1991 Einrichtung der Wohngemeinschaft Gustorf;
  • 1991 Einrichtung der Wohngemeinschaft Neukirchen
  • 1992 Eröffnung des Wohnhauses Neukirchen;
  • 1994 Umzug und Erweiterung des Kindergartens;
  • 1994 Einrichtung der Wohngemeinschaft Wevelinghoven;
  • 1995 Eröffnung des Wohnhauses Vorst;
  • 1996 Eröffnung des Wohnhauses „Burg“ in Wevelinghoven;
  • 1996 Einrichtung der Wohngemeinschaft Otzenrath;
  • 1998 Eröffnung des Wohnhauses Nievenheim;
  • 2000 das „Betreute Wohnen“ als neue Wohnform wird eingeführt;
  • 2000 der städtische Kindergarten (4 Gruppen) „An der Sud“ wird übernommen, in den bestehenden Kindergarten integriert und behindertengerecht für insgesamt 8 Gruppen umgebaut;
  • 2001 das Wohnhaus Neukirchen wird um 10 Plätze erweitert und bezogen.
  • 2002 Eröffnung des Wohnhauses Kaarst-Büttgen für geistig behinderte Menschen im Rentenalter;
  • 2002 Beginn des Neubaus Wohnhaus für Kinder und Jugendliche mit 24 Plätzen;
  • 1.4.2003 Eröffnung des Wohnhauses für Kinder und Jugendliche in Grevenbroich-Elsen;
  • 1.5.2003 Eröffnung der Tagesförderstätte in Grevenbroich-Elfgen.
  • 1.10.2004 Installation der Kontakt-, Beratungs- und Koordinierungsstelle (KoKoBe)

Zurzeit werden in den Wohnhäusern 235, in den Wohngemeinschaften 20 Bewohner und ca. 100 geistig behinderte Menschen durch die Frühförderung und die Ambulanten Hilfen von insgesamt rund 300 Mitarbeitern der Lebenshilfe Kreis Neuss e.V. betreut.

Dringend notwendig ist die Schaffung weiterer Wohnmöglichkeiten für unsere behinderten Mitmenschen, denn viele möchten sich ganz natürlich von ihrem Elternhaus lösen, finden aber keine beschützende Umgebung. So warten zur Zeit ca. 160 Menschen mit geistiger Behinderung auf einen Platz in den Wohneinrichtungen.

Notwendig ist der weitere Ausbau der Frühförderstelle, damit alle Eltern eines behinderten Kindes die notwendige und ihnen zustehende Hilfe und Beratung erfahren können.

Notwendig ist der Ausbau der Ambulanten Hilfen, damit die Familien, in denen ein Behinderter lebt, tragfähig bleiben.

Um diesen Aufgaben auch in Zukunft gerecht werden zu können, ist die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Rhein-Kreis Neuss e.V. auch auf Ihre Hilfe angewiesen!

Bitte helfen Sie uns zu helfen!
Werden Sie Mitglied der Lebenshilfe.

Ihre
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Rhein-Kreis Neuss e.V.
Lindenstr. 31
41515 Grevenbroich
Tel.: 02181-27020
Fax: 02181-2702199

Spendenkonto: Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.
Konto: 59 111 120
BLZ: 305 500 00
bei der Sparkasse Neuss