Dazu gehören z. B.:
Der Verein vertritt die Interessen der geistig behinderten Menschen gegenüber Behörden und anderen Institutionen und legt Wert auf eine Zusammenarbeit mit öffentlichen und freien Trägern und Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung. Der Verein will das Verständnis für die Belange der geistig behinderten Menschen in der Öffentlichkeit fördern.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der Verein an Träger-Rechtsformen wie z. B. GmbH beteiligen.
Wirkungskreis
Eine genaue Abgrenzung einer regionalen Zuständigkeit im Wohnhausbereich ist nicht gegeben. So wohnen und leben in unseren Häusern auch geistig behinderte Menschen aus anderen Kreisen und Städten, insbesondere im Wohnhaus für Kinder und Jugendliche. Eine andere Regelung finden wir in unserer Integrativen Kindertagesstätte „Blumenwiese“ in Grevenbroich-Elsen. Bedingt durch den vom Landschaftsverband Rheinland finanzierten Zubringerdienst für die behinderten Kinder ist der Einzugsbereich für diese Gruppe eingeschränkt. Hier gehören Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen und Randbereiche von Neuss, Korschenbroich und Dormagen zum Einzugsbereich. Gelegentlich werden Kinder auch aus dem benachbarten Erftkreis aufgenommen.